Sollte kein Problem sein wenn man die Videos "nicht" monetarisiert, rechtliche Ansprüche bestehen bereits in fast jedem Video, haben aber keine Auswirkung auf werbefreie Videos, ausser das sie in gewissen Regionen gesperrt werden. Playlist bekommst du trotzdem, sollte man aber nicht für kommerzielle Zwecke nutzen:
Nun ja, GEMA sieht es in der relativ relativ pragmatisch - für sie selbst ;)Theoretisch ist es natürlich GEMA-pflichtig bzw. Sperrwürdig wenn dort Musik der Öffentlichkeit vorgeführt wird. Wenn es in Youtube als Hintergrundmusik ist kann es, dank der erscheinenden von Youtube eingesteuerten Werbung, durchaus als "kommerzielle Nutzung" angesehen werden.Auch wenn es in der Praxis für ein paar Views so nicht angewendet wird, würde ich da besser keinen Freifahrtschein für ausstellen.